Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 77 BDSG
Vertrauliche Meldung von Verstößen
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verant-wortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
Korrespondierende DSGVO-Vorschriften
Der Regelungsgegenstand von § 77 BDSG wird auch in folgenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung behandelt:
…
Diese Vorschriften sind bei Anwendung und Auslegung von § 77 BDSG zu berücksichtigen.
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