Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Art. 63 DSGVO
Kohärenzverfahren

Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.

Bedeutung des Art. 63 DSGVO

 

Zu Art. 63 DSGVO verwandte Regelungen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

 

Zugrundeliegende Erwägungsgründe

 

Der Regelungsgegenstand von Art. 63 DSGVO wird in folgenden Erwägungsgründen angesprochen:

Diese Erwägungsgründe können daher bei Anwendung und Auslegung von Art. 63 DSGVO herangezogen werden.

Rechtsprechung zu Art. 63 DSGVO

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