DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG
(DSGVO)
Nachfolgend finden Sie die Gliederung der DSGVO. Über die Verlinkungen gelangen Sie zum Wortlaut sämtlicher Regelungen. Für Interpretation und Auslegung der Verordnung sind zudem die Erwägungsgründe hilfreich, die ihr zugrunde liegen.
KAPITEL 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (Art. 1 – 4)
Artikel 1
Gegenstand und Ziele
Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 3
Räumlicher Anwendungsbereich
Artikel 4
Begriffsbestimmungen
KAPITEL 2
GRUNDSÄTZE ( Art. 5 – 11)
Artikel 5
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 6
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Artikel 7
Bedingungen für die Einwilligung
Artikel 8
Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
Artikel 9
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 10
Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Artikel 11
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
KAPITEL 3
RECHTE DER BETROFFENEN PERSON (Art. 12 – 23)
Artikel 12
Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Artikel 13
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Artikel 14
Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
Artikel 15
Auskunftsrecht der betroffenen Person
Artikel 16
Recht auf Berichtigung
Artikel 17
Recht auf Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”)
Artikel 18
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 19
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20
Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21
Widerspruchsrecht
Artikel 22
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Artikel 23
Beschränkungen
KAPITEL 4
VERANTWORTLICHER UND AUFTRAGSVERARBEITER (Art. 24 – 43)
Artikel 24
Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Artikel 25
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 26
Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
Artikel 27
Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
Artikel 28
Auftragsverarbeiter
Artikel 29
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 30
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 31
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Artikel 32
Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 33
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 34
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Artikel 35
Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 36
Vorherige Konsultation
Artikel 37
Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Artikel 38
Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 39
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Artikel 40
Verhaltensregeln
Artikel 41
Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
Artikel 42
Zertifizierung
Artikel 43
Zertifizierungsstellen
KAPITEL 5
ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN AN DRITTLÄNDER ODER AN INTERNATIONALE ORGANISATIONEN (Art. 44 – 50)
Artikel 44
Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
Artikel 45
Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Artikel 46
Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
Artikel 47
Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
Artikel 48
Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
Artikel 49
Ausnahmen für bestimmte Fälle
Artikel 50
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
KAPITEL 6
UNABHÄNGIGE AUFSICHTSBEHÖRDEN (Art. 51 – 59)
Artikel 51
Aufsichtsbehörde
Artikel 52
Unabhängigkeit
Artikel 53
Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
Artikel 54
Errichtung der Aufsichtsbehörde
Artikel 55
Zuständigkeit
Artikel 56
Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
Artikel 57
Aufgaben
Artikel 58
Befugnisse
Artikel 59
Tätigkeitsbericht
KAPITEL 7
ZUSAMMENARBEIT UND KOHÄRENZ (Art. 60 – 76)
Artikel 60
Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
Artikel 61
Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 62
Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
Artikel 63
Kohärenzverfahren
Artikel 64
Stellungnahme Ausschusses
Artikel 65
Streitbeilegung durch den Ausschuss
Artikel 66
Dringlichkeitsverfahren
Artikel 67
Informationsaustausch
Artikel 68
Europäischer Datenschutzausschuss
Artikel 69
Unabhängigkeit
Artikel 70
Aufgaben des Ausschusses
Artikel 71
Berichterstattung
Artikel 72
Verfahrensweise
Artikel 73
Vorsitz
Artikel 74
Aufgaben des Vorsitzes
Artikel 75
Sekretariat
Artikel 76
Vertraulichkeit
KAPITEL 8
RECHTSBEHELFE, HAFTUNG UND SANKTIONEN (Art. 77 – 84)
Artikel 77
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Artikel 78
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Artikel 79
Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
Artikel 80
Vertretung von betroffenen Personen
Artikel 81
Aussetzung des Verfahrens
Artikel 82
Haftung und Recht auf Schadenersatz
Artikel 83
Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Artikel 84
Sanktionen
KAPITEL 9
VORSCHRIFTEN FÜR BESONDERE VERARBEITUNGSSITUATIONEN (Art. 85 – 91)
Artikel 85
Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Artikel 86
Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
Artikel 87
Verarbeitung der nationalen Kennziffer
Artikel 88
Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
Artikel 89
Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
Artikel 90
Geheimhaltungspflichten
Artikel 91
Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
KAPITEL 10
DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE (Art. 92 – 93)
Artikel 92
Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 93
Ausschussverfahren
KAPITEL 11
SCHLUSSBESTIMMUNGEN (Art. 94 – 99)
Artikel 94
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
Artikel 95
Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
Artikel 96
Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
Artikel 97
Berichte der Kommission
Artikel 98
Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
Artikel 99
Inkrafttreten und Anwendung